Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Plugwise für Verbraucher und kleine Unternehmen
Artikel 1 - Allgemeines - Definitionen
Die folgenden Definitionen haben die folgenden Bedeutungen:
Kunde: die Partei, die mit Plugwise einen Vertrag abschließen möchte oder abschließt.
Vertrag: der Vertrag zwischen dem Kunden und Plugwise sowie die damit verbundenen Rechtsbeziehungen zwischen Plugwise und dem Kunden.
Vertragsparteien: „ “ Plugwise und der Abnehmer.
Plugwise: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Plugwise B.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Oegstgeest, firmierend unter dem Namen Plugwise, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 28.11.32.18, sowie
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Plugwise International B.V. mit Sitz in Sassenheim, die unter dem Namen Plugwise firmiert und bei der Handelskammer unter der Nummer 32.09.26.96 registriert ist.
Plugwise-System: Das von Plugwise gelieferte System zur Messung des Energieverbrauchs, einschließlich der Software, aller Peripheriegeräte, Erweiterungen des Plugwise-Systems und der mitgelieferten Unterlagen.
Software: das Computerprogramm Source, die Apps (PC oder Mobilgerät) und Feature Keys, alle Updates des Computerprogramms Source und der Apps sowie die dazugehörigen Datenträger und Dokumente.
Artikel 2 - Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Plugwise und alle Bestellungen bei Plugwise sowie für den Vertrag.
2.2 Die vom Kunden verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Vertrag zwischen den Parteien.
2.3 Plugwise behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Diese Änderungen treten unmittelbar nach ihrer ersten Veröffentlichung auf der Website von Plugwise in Kraft. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Verträge.
Artikel 3 - Vereinbarung
3.1 Alle Angebote und Offerten von Plugwise, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und widerruflich, es sei denn, in der Offerte ist eine Annahmefrist festgelegt. Eine Offerte oder ein Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich die Offerte oder das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
3.2 Plugwise kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn der Abnehmer vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum, Fehler oder Schreibfehler enthält.
3.3 Plugwise ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise und ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dadurch in irgendeiner Weise schadensersatzpflichtig zu sein.
3.4 Nach Eingang einer Bestellung des Abnehmers, in welcher Form auch immer, bestätigt Plugwise dem Abnehmer die Bestellung schriftlich, woraufhin der Vertrag zustande kommt. Als schriftliche Bestätigung gelten ausdrücklich auch die Rechnung oder eine Bestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn Plugwise die Lieferung des Plugwise-Systems durchführt.
3.5 Plugwise behält sich das Recht vor, den Vertrag (oder Teile davon) durch Dritte ausführen zu lassen.
Artikel 4 - Preise und Preiserhöhungen
4.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten Umsatzsteuer, Einfuhrzölle, Steuern und andere staatliche Abgaben, mit Ausnahme der Preise, die in Angeboten an und Verträgen mit Käufern außerhalb der Niederlande angegeben sind.
4.2 Zusätzliche Kosten, wie z.B. Versandkosten oder gesondert vereinbarte Dienstleistungen, werden auf dem Bestellformular und/oder anderweitig gesondert angegeben.
4.3 Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Eilversand oder gesondert vereinbarte Dienstleistungen, werden auf der Website von Plugwise, im Bestellformular und/oder auf andere Weise angegeben.
4.4 Plugwise ist jederzeit berechtigt, etwaige Preiserhöhungen an den Abnehmer weiterzugeben. Erfolgt die Preiserhöhung innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung durch Plugwise zu kündigen.
4.5 Während der Ausführung der Arbeiten hält der Installateur die für ihn geltenden Vorschriften ein, wie sie zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten in Kraft sind oder sein werden. Eine Erhöhung oder Senkung der Arbeitskosten für die Installation infolge einer Änderung der Vorschriften aufgrund unvorhergesehener Umstände kann an den Verbraucher weitergegeben werden, sofern die Differenz der Arbeitszeit 1 (eine) Stunde überschreitet. Für zusätzliche Produkte und/oder zusätzliche Installationszeit werden die Standardtarife berechnet.
Artikel 5 - Lieferung
5.1 Plugwise liefert seine Produkte an den vom Abnehmer angegebenen Ort.
5.2 Plugwise legt die Lieferart fest, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Lieferart wird auf dem Bestellformular und/oder auf andere Weise angegeben.
5.3 Wurde für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben, so ist diese unverbindlich und stellt keine Ausschlussfrist dar, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes. Plugwise gerät daher bei Überschreitung von Lieferfristen nicht in Verzug, und dies kann (daher) nicht zu einer Schadensersatzpflicht seitens Plugwise führen. Der Vertrag kann dadurch ebenfalls nicht aufgelöst werden.
5.4 Plugwise ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung in Teillieferungen auszuführen.
5.5 Das Risiko des Verlusts, der Vernichtung und/oder der Beschädigung von Plugwise-Produkten geht auf den Abnehmer über, sobald die Plugwise-Produkte dem ersten Frachtführer übergeben wurden.
Artikel 6 - Zahlung
6.1 Die Zahlung hat innerhalb der von Plugwise festgelegten Zahlungsfrist in der von Plugwise anzugebenden Weise und in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde, sofern Plugwise nichts anderes schriftlich angegeben hat. Plugwise ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen Rechnungen zu stellen.
6.2 Einwände gegen den Betrag einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, der sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 des 6. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches) berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
6.3 Wenn der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall wird der gesetzliche Zinssatz fällig. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Kunde in Verzug gerät, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der fällige Betrag vollständig bezahlt ist.
6.4 Reklamationen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden. (siehe Artikel 11 Absatz 5)
6.5 Sollte der Abnehmer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen, darunter die vollständige Begleichung der von Plugwise in Rechnung gestellten Beträge, in Verzug geraten, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung der Forderungen zu Lasten des Abnehmers. Darunter sind (unter anderem) die fälligen außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu verstehen, wobei Folgendes gilt:
a) Soweit der Abnehmer nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelte, hat Plugwise Anspruch auf einen Betrag in Höhe der gesetzlich maximal zulässigen Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten, wie im Beschluss über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten festgelegt und gemäß diesem berechnet, sofern der ausstehende Betrag – nach Eintritt des Verzugs – nicht doch noch nach einer Mahnung innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag der Mahnung durch Plugwise folgt, beglichen wird.
b) Soweit der Abnehmer im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes gehandelt hat, hat Plugwise Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, wobei diese Kosten in diesem Fall, abweichend von Artikel 6:96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) und abweichend vom Beschluss über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten bereits jetzt auf einen Betrag festgesetzt, der mindestens 15 % der insgesamt ausstehenden Hauptsumme beträgt, mit einem Mindestbetrag von 75,,00 für jede teilweise oder vollständig unbezahlte Rechnung. Hat Plugwise jedoch höhere Inkassokosten aufgewendet, die vernünftigerweise erforderlich waren, kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Erstattung in Betracht. Etwaige entstandene Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom Abnehmer eingezogen. Der Abnehmer hat auf die geschuldeten Inkassokosten ebenfalls Zinsen zu zahlen.
6.6 Der Abnehmer ist unter keinen Umständen berechtigt, die von ihm gegenüber Plugwise geschuldeten Beträge aufzurechnen.
Artikel 7 - Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle von Plugwise im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum von Plugwise, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus dem bzw. den mit Plugwise geschlossenen Vertrag(en) ordnungsgemäß erfüllt hat.
7.2 Von Plugwise gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft und unter keinen Umständen als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder in irgendeiner anderen Weise zu belasten.
7.3 Der Abnehmer ist verpflichtet, stets alle Maßnahmen zu ergreifen, die vernünftigerweise von ihm erwartet werden können, um die Eigentumsrechte von Plugwise zu sichern.
7.4 Sollten Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Abnehmer verpflichtet, Plugwise unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
7.5 Solange Plugwise Eigentümer seiner Produkte ist, ist der Abnehmer verpflichtet, Plugwise unverzüglich zu informieren, falls Dritte Rechte an der gelieferten Ware geltend machen, sowie jeden auf den Eigentumsvorbehalt von Plugwise hinzuweisen. Darüber hinaus hat der Abnehmer bei der Nutzung und/oder Lagerung der Plugwise-Produkte die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
7.6 Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung ist Plugwise berechtigt, ihre Produkte eigenmächtig und auf Kosten und Gefahr des Abnehmers zurückzunehmen, unabhängig davon, wo sich diese befinden. Der Abnehmer ist verpflichtet, dabei mitzuwirken.
7.7 Für den Fall, dass Plugwise die in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Abnehmer Plugwise und von Plugwise zu benennenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Plugwise befindet, und diese Gegenstände zurückzuholen.
Artikel 8 - Geistiges Eigentum
8.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an den Produkten von Plugwise liegen stets bei Plugwise oder deren Lizenzgebern. Es werden in keiner Weise Rechte an geistigem Eigentum auf den Abnehmer übertragen.
8.2 Der Abnehmer darf in keiner Weise ein oder mehrere Produkte von Plugwise nachahmen; darunter fällt auch die Herstellung von Artikeln – sei es durch Reverse Engineering oder auf andere Weise –, die zwar in einem oder mehreren Punkten von den Produkten von Plugwise abweichen, die jedoch auf gleichwertiger oder ähnlicher Technologie basieren.
8.3 Der Abnehmer darf keine Hinweise auf geistige Eigentumsrechte an den Produkten von Plugwise entfernen oder ändern.
8.4 Soweit Plugwise bekannt ist, verletzen die Produkte von Plugwise keine geistigen Eigentumsrechte Dritter. Sollte dem Abnehmer dennoch eine Verletzung eines solchen Rechts vorgeworfen werden, wird Plugwise seine Produkte gegen Gutschrift des vom Abnehmer an Plugwise für die betreffenden Produkte gezahlten Betrags zurücknehmen oder dafür sorgen, dass der Abnehmer die gelieferten Produkte weiterhin ungestört nutzen kann, bzw. ein gleichwertiges anderes Produkt nutzen kann, wobei die Entscheidung darüber im Ermessen von Plugwise liegt. Das Vorstehende gilt ausschließlich, wenn (i) Plugwise vom Abnehmer unverzüglich über die Ansprüche in Kenntnis gesetzt wird, (ii) der Abnehmer Plugwise diesbezüglich alle Informationen zur Verfügung stellt und mitwirkt und (iii) Plugwise selbst die Möglichkeit erhält, mit der Gegenpartei zu korrespondieren, zu verhandeln usw.
8.5 Plugwise behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums zustehen. Plugwise ist berechtigt, die durch die Erfüllung eines Vertrags auf seiner Seite gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine streng vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 9 - Bedingungen für die Lizenzvergabe
9.1 Plugwise gewährt dem Abnehmer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Software im Objektcode zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Verbindung mit Geräten, die von oder im Auftrag von Plugwise auf den Markt gebracht wurden und über die der Kunde rechtmäßig verfügt. Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Kopien der Software zu Sicherungszwecken anzufertigen.
9.2 Der Kunde darf die Software nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen des mitgelieferten Benutzerhandbuchs verwenden. Das Nutzungsrecht ist auf die eigene, nicht geschäftliche Nutzung beschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen an der Software vorzunehmen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software zu dekompilieren oder auf andere Weise den zugrunde liegenden Quellcode zu entschlüsseln oder darauf zuzugreifen, es sei denn, dies ist nach zwingendem niederländischen Recht zulässig.
9.3 Plugwise kann technische Maßnahmen zum Schutz der Software ergreifen. Hat Plugwise die Software durch technische Schutzmaßnahmen gesichert, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese Schutzmaßnahmen zu entfernen, zu ändern oder zu umgehen.
9.4 Das Nutzungsrecht gilt auf unbestimmte Zeit, mit Ausnahme einer (vorübergehenden) Funktionalität, die mittels eines Feature-Schlüssels erworben wurde; es erlischt jedoch von Rechts wegen, wenn der Kunde gegen diesen Artikel 9 oder gegen die Lizenzbedingungen für Plugwise-Software (für Privatkunden und kleine Unternehmen) verstößt. Das Nutzungsrecht erlischt zudem im Falle einer Kündigung des Vertrags.
9.5 Plugwise ist berechtigt, die Software anzupassen, sofern dies Plugwise als notwendig erachtet, (i) im Zusammenhang mit Anpassungen und/oder Verbesserungen des Plugwise-Systems, (ii) bei der Feststellung von Fehlern oder (iii) bei geänderten Erkenntnissen bezüglich der Software. Sollte der Kunde einen Verbesserungsbedarf feststellen, wird er dies Plugwise melden. Es obliegt Plugwise, die Software anzupassen oder nicht. Plugwise kann vom Kunden in keiner Weise dazu verpflichtet werden. Im Falle von Anpassungen kann Plugwise den Abnehmer per E-Mail darüber informieren und ihm diese Anpassungen übermitteln. Anpassungen am System, unabhängig davon, ob sie aufgrund festgestellter Fehler in der Software erfolgen oder nicht, können in keiner Weise zu einer Haftung von Plugwise führen.
9.6 Die Software enthält vertrauliche Unternehmensinformationen. Der Kunde ist verpflichtet, über die Software und ihre Funktionsweise strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Artikel 10 - Pflichten und Verantwortlichkeiten
10.1 Der Kunde ist selbst für die Nutzung, die Sicherheit und die ordnungsgemäße Anwendung des Plugwise-Systems sowie für die Installation des Plugwise-Systems verantwortlich. Dies gilt insbesondere für das Stealth, ein Produkt, das speziell für den Einbau vorgesehen ist. Verbrauchern ist es nicht gestattet, dieses Produkt selbst einzubauen. Der Einbau des „Stealth“ muss von einem zugelassenen Installateur durchgeführt werden.
10.2 Der Kunde darf das Plugwise-System ausschließlich für den eigenen, nicht gewerblichen Gebrauch nutzen.
10.3 Der Abnehmer hat das Plugwise-System nach der Lieferung unverzüglich auf (sichtbare) Mängel zu überprüfen.
10.4 Sollte der Kunde das Plugwise-System – aus welchem Grund auch immer – zurücksenden, muss die Sendung mit einer Rücksendenummer versehen sein. Den Kunden erhalten diese Nummer auf Anfrage bei Plugwise. Wenn der Kunde Produkte ohne Angabe der Rücksendenummer zurücksendet, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zum Verlust der Produkte führen, wofür in diesem Fall der Kunde vollumfänglich haftet. Die Kosten und Risiken der Rücksendung des Plugwise-Systems (oder von Teilen davon), unabhängig vom Grund, trägt der Abnehmer.
Artikel 11 - Garantien, Untersuchungen und Beschwerden, Verjährungsfrist
11.1 Die von Plugwise zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für deren bestimmungsgemäßen Gebrauch in den Niederlanden sie vorgesehen sind. Die in diesem Artikel genannte Gewährleistung gilt für Waren, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande hat der Abnehmer selbst zu prüfen, ob die Waren für den dortigen Gebrauch geeignet sind und die dort geltenden Anforderungen erfüllen. Plugwise kann in diesem Fall andere Gewährleistungs- und sonstige Bedingungen hinsichtlich der zu liefernden Waren oder der auszuführenden Arbeiten festlegen.
11.2 Das Rückgaberecht (Widerrufsrecht) gilt ausschließlich für Verbraucher-Käufe, die über den Plugwise-Webshop getätigt wurden. Die Ausübung des Widerrufsrechts unterliegt gesetzlich festgelegten Bestimmungen (siehe Artikel 13.2). Die Kosten und das Risiko der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Das Rückgaberecht ist für alle geschäftlichen Einkäufe ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3 Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach Lieferung, sofern sich aus der Art der gelieferten Ware nichts anderes ergibt oder die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Während eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Lieferung werden Plugwise-Produkte, sofern sie sich als mangelhaft erweisen, von Plugwise kostenlos repariert, ersetzt oder, sofern zutreffend, wird ein fehlendes Teil geliefert. Der Abnehmer hat Plugwise so schnell wie möglich über den Mangel am Plugwise-System zu informieren (siehe Artikel 11.5). Betrifft die von Plugwise gewährte Garantie einen Gegenstand, der von einem Dritten hergestellt wurde, so beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller des Gegenstands gewährte Garantie, sofern nicht anders angegeben.
11.4 Jede Form der Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel infolge einer unsachgemäßen oder zweckwidrigen Nutzung oder einer Nutzung nach Ablauf des Verfallsdatums, einer unsachgemäßen Lagerung oder Wartung durch den Abnehmer und/oder durch Dritte entstanden ist, sofern ohne schriftliche Zustimmung von Plugwise der Abnehmer oder Dritte Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht haben, daran andere Gegenstände befestigt wurden, die nicht daran befestigt werden dürfen, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder bearbeitet wurden. Der Abnehmer hat ebenfalls keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder auf solche zurückzuführen ist, auf die Plugwise keinen Einfluss ausüben kann, darunter auch Witterungsbedingungen (wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, extreme Niederschläge oder Temperaturen) usw.
Der Abnehmer kann sich ferner nicht auf die Gewährleistung berufen, wenn:
* das Plugwise-System in einer anderen Weise oder für andere Zwecke als die vorgesehenen verwendet wird;
* der Kunde ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Plugwise Arbeiten am Plugwise-System durchgeführt hat (oder durchführen ließ);
* die Beschädigungen oder Mängel auf vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind;
* das Datum auf dem Kaufbeleg nicht (mehr) lesbar ist;
* wenn der Kunde nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen hat, unter anderem durch die sofortige Außerbetriebnahme der Geräte sowie die Anfertigung von Kopien und Sicherungskopien der Daten und der Software.
11.5 Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Bereitstellung bzw. nach Erbringung der entsprechenden Leistungen zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei hat der Abnehmer zu prüfen, ob Qualität und/oder Menge der gelieferten Ware mit den Vereinbarungen übereinstimmen und den von den Parteien diesbezüglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Etwaige sichtbare Mängel sind Plugwise innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Etwaige nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach deren Feststellung, schriftlich an Plugwise zu melden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Plugwise in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Der Abnehmer hat Plugwise die Möglichkeit zu geben, eine Reklamation zu prüfen (oder prüfen zu lassen).
11.6 Wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. In diesem Fall bleibt der Kunde auch verpflichtet, die anderen bestellten Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
11.7 Wenn ein Mangel später gemeldet wird, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.
11.8 Stellt sich heraus, dass eine Ware mangelhaft ist und diesbezüglich rechtzeitig eine Reklamation eingereicht wurde, wird Plugwise die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Rücksendung oder, falls eine Rücksendung nach vernünftigem Ermessen nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Abnehmer nach Wahl von Plugwise die Ware ersetzen oder für deren Reparatur sorgen bzw. dem Abnehmer eine Ersatzleistung dafür erbringen. Im Falle eines Ersatzes ist der Abnehmer verpflichtet, die ersetzte Ware an Plugwise zurückzusenden und das Eigentum daran an Plugwise zu übertragen, sofern Plugwise nichts anderes angibt.
11.9 Wenn der Abnehmer ein Produkt – aus welchem Grund auch immer – zurücksendet, muss die Sendung mit einer Rücksendenummer versehen sein. Diese Nummer erhält der Abnehmer auf Anfrage bei Plugwise. Wenn der Abnehmer Produkte ohne Angabe der Rücksendenummer zurücksendet, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zum Verlust der Produkte führen, wofür in diesem Fall der Abnehmer in vollem Umfang haftet. Kosten und Risiken der Rücksendung von (Teilen von) Plugwise-Produkten, unabhängig vom Grund, gehen zu Lasten des Abnehmers.
11.10 Sollte sich herausstellen, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Plugwise entstandenen Untersuchungskosten, vollständig zu Lasten des Abnehmers.
11.11 Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, zu Lasten des Kunden.
11.12 Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen gegenüber Plugwise und den von Plugwise bei der Erfüllung eines Vertrags einbezogenen Dritten ein Jahr.
11.13 Die mithilfe des Plugwise-Systems gewonnenen Daten haben lediglich hinweisenden Charakter; der Abnehmer kann daraus keine Rechte hinsichtlich ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit ableiten.
Artikel 12 - Höhere Gewalt
12.1 Plugwise ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Abnehmer verpflichtet, wenn es daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und für den es weder kraft Gesetzes noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts noch nach den im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen haftet.
12.2 Unter höherer Gewalt sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den diesbezüglichen Bestimmungen des Gesetzes und der Rechtsprechung alle von außen kommenden Ursachen zu verstehen, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar sind oder nicht, auf die Plugwise keinen Einfluss ausüben kann, die Plugwise jedoch daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu zählen auch Streiks im Unternehmen von Plugwise oder bei Dritten. Plugwise hat zudem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Plugwise seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
12.3 Plugwise kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer des Fortbestehens der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.
12.4 Soweit Plugwise zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der bereits erfüllte bzw. noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert besitzt, ist Plugwise berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
Artikel 13 - Haftung
13.1 Sollte Plugwise haftbar sein, so ist diese Haftung auf die in dieser Bestimmung festgelegten Bestimmungen beschränkt.
13.2 Plugwise haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Plugwise sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben gestützt hat, die vom Kunden oder in dessen Namen übermittelt wurden.
13.3 Plugwise haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden.
13.4 Unter unmittelbarem Schaden sind ausschließlich folgende Punkte zu verstehen:
– die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
- etwaige angemessene Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Plugwise vertragsgemäß zu beheben, soweit diese Plugwise zugerechnet werden können;
- angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
13.5 Plugwise haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen sowie Schäden aufgrund von Betriebsstillstand oder anderweitigen Betriebsunterbrechungen. Im Falle eines Verbraucherkaufs geht diese Beschränkung nicht über das gemäß § 7:24 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) zulässige Maß hinaus.
13.6 Sollte Plugwise für Schäden jeglicher Art haften, so ist die Haftung von Plugwise auf höchstens das Doppelte des Rechnungswerts der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
13.7 Die Haftung von Plugwise ist in jedem Fall stets auf die Höhe der von seinem Versicherer im jeweiligen Fall geleisteten Zahlung beschränkt.
13.8 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Plugwise oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
Artikel 14 - Aussetzung und Auflösung
14.1 Sollte der Abnehmer bei der Erfüllung des Vertrags säumig sein – unabhängig davon, ob diese Säumnis dem Abnehmer zuzurechnen ist –, ist Plugwise nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder ihn (außergerichtlich) (teilweise) aufzulösen, ohne dadurch schadensersatzpflichtig zu werden. Dies gilt auch im Falle eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs oder einer Insolvenz des Abnehmers. Der Abnehmer gerät in den oben genannten Fällen ohne Inverzugsetzung in Verzug.
14.2 Ist der Käufer ein Verbraucher und zudem in der EU ansässig, hat er das Recht, einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (bei dem die Plugwise-Produkte im Plugwise-Webshop erworben wurden) innerhalb von vierzehn (14) Tage nach Erhalt der gekauften Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Für alle anderen Verbraucher gilt hierfür eine Frist von sieben (7) Tagen. Falls der Kunde den Vertrag widerruft, sendet er die Plugwise-Produkte an Plugwise zurück, und Plugwise erstattet den Kaufpreis innerhalb von vierzehn (14) bzw. dreißig (30) Tagen. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die Plugwise-Produkte zusammen mit dem Originalkaufbeleg, unbenutzt und im Originalzustand sowie in der Originalverpackung zurückzusenden. Gebrauchte Teile sowie beschädigte oder unvollständige Rücksendungen werden von Plugwise nicht angenommen. Eine Nutzung liegt auch dann vor, wenn die Software aktiviert wurde.
Artikel 15 - Datenverarbeitung
15.1 Plugwise ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags und der Nutzung des Plugwise-Systems im Sinne des Datenschutzgesetzes verantwortlich. Plugwise wird die personenbezogenen Daten gemäß seiner Datenschutz- und Cookie-Richtlinie verarbeiten. Diese Datenschutz- und Cookie-Richtlinie kann auf der Website von Plugwise (www.plugwise.com) eingesehen oder kostenlos bei Plugwise angefordert werden.
Artikel 16 - Nachwirkungen
16.1 Alle Rechte und Pflichten, die nach dem Ende des Vertrages fortbestehen sollen, bleiben auch nach der Beendigung dieses Vertrages in Kraft. Dies gilt zumindest für die Artikel 8, 9 und 18.
Artikel 17 - Ungültige Bestimmungen
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen für ungültig oder unanwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 18 - Wahl des Rechts und des Gerichtsstands
18.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt dem niederländischen Recht.
18.2 Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit einem Vertrag werden vor dem Bezirksgericht Den Haag verhandelt.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 03-10-2017 geändert.
